Designrecht

Das Designrecht, welches bisherig als Geschmacksmusterrecht bezeichnet wurde und Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes ist, schützt Ihre Entwicklungen in Form und Gestaltung. Damit wird ein hoher Wiedererkennungswert gebildet, der auch einen hohen Wertfaktor für Ihr Unternehmen haben kann. Neben spezifischen Fragen zum Design- und Geschmacksmusterrecht betrifft die Beratung hier auch häufig das Markenrecht und Urheberrecht.

UNSERE LEISTUNGEN IM DESIGNRECHT

Wir betreuen unsere Mandanten bei allen Fragestellungen über die Anmeldung eines Designs bzw. Geschmacksmusters beim Patent- und Markenamt. Wir betreiben für Sie die Anmeldung und Eintragung eines deutschen wie auch internationalen Designs.

Sind Sie ein Unternehmen, so erstellen und prüfen wir für Sie Verträge und Vertragsentwürfe im Zusammenhang mit einem Muster oder übernehmen die Erstellung von Vertragsmustern oder Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB). Wir werden tätig bei der Lizenzierung des Designs wie auch bei  rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrieb eines Musters. Wir übernehmen erforderliche Rechteklärungen und übernehmen oder beraten Sie bei der Rechte- und Lizenzverwaltung. Gern können wir hier als externe Rechtsabteilung für Sie tätig werden.

Bei Rechtsverletzungen durch Dritte können wir schnell und effektiv den Schutz Ihrer Rechte sicherstellen. Durch ein zügiges Vorgehen sind Ihre Design- bzw. Geschmacksmusterrechte umfassend geschützt.

Sind Sie ein Entwickler, so können wir Sie insbesondere bei Vereinbarungen mit Lizenzerwerbern und Lizenznehmern beraten und begleiten.

Wir beraten Sie dabei in Deutsch und Englisch.

IHRE BERATER IM DESIGNRECHT

Wenn Sie eine Rechtsberatung im Bereich Designrecht wünschen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin oder setzen Sie sich per E-Mail direkt mit dem dafür zuständigen Rechtsanwalt in unserer Kanzlei in Verbindung.

RA'in Anja Przybilla|+49 (0)351 31460-19|dresden@tps-recht.de

RA Frank Schaffner|+49 (0)30 411 989-77|berlin@tps-recht.berlin