Vergütung

Transparenz in der Gestaltung unserer Vergütung ist für uns sehr wichtig.
Bereits zu Beginn unserer Tätigkeit werden wir diese offen mit Ihnen besprechen. Wir nutzen abhängig vom Charakter des Mandats und nach Absprache folgende Vergütungsvarianten:

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Vergütung nach dem RVG orientiert sich im Zivilrecht regelmäßig am Gegenstands- bzw. Streitwert. Der Streitwert spiegelt die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit (außergerichtlich, gerichtlich usw.) wieder. Die teilweise vorgesehenen Rahmengebühren richten sich in der Höhe unter anderem nach dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit.

Vereinbarung eines Stunden- oder Tageshonorars

In den Fällen, in denen das RVG kein angemessenes Verhältnis zwischen Zeit- und Arbeitsaufwand und Vergütung gewährleistet, hat sich die Abrechnung nach Stunden- oder Tageshonoraren bewährt.

So zum Beispiel in Fällen sehr hoher oder sehr niedriger Streitwerte im außergerichtlichen Bereich.
Auch im Bereich der Rechtsberatung bietet das RVG keine Grundlage zur Ermittlung der Vergütungshöhe. In diesem Bereich sind Stundenhonorare üblich. Unser Stundensatz variiert und ist abhängig vom betroffenen Rechtsgebiet, dem Schwierigkeitsgrad und der Kanzleiniederlassung. Die Vereinbarung eines Tageshonorars bietet sich zum Beispiel bei der Wahrnehmung auswärtiger Termine an, die eine längere An- und Abreise erfordern.

Beraterverträge

Vor allem Unternehmen und Selbstständige, die regelmäßigen Beratungsbedarf haben, schließen in ihrer Mehrzahl Beraterverträge mit uns ab.
Der Abschluss eines Beratervertrages bietet Ihnen oder Ihrem Unternehmen den Komfort eines rechtlichen Beraters an ihrer Seite, ohne dass Sie mit vorher schwer absehbaren Kosten rechnen müssen. Sie bezahlen eine monatliche Gebühr, die unabhängig vom konkreten Aufwand bemessen wird. Die Gebühr wird aufgrund des zu Anfang geschätzten Aufwandes kalkuliert und kann einverständlich angepasst werden, wenn sich die Grundlagen ändern.

Vereinbarung eines Pauschalhonorars

In seltenen Fällen bietet sich die Abrechnung über ein Pauschalhonorar an. Ist eine zeitliche Erfassung des Arbeitsaufwandes nur schwer möglich, für uns aber vorab einschätzbar, ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich.