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Verwaltungsrecht

Der Unternehmer nimmt die öffentliche Verwaltung häufig erst dann wahr, wenn sie ihn in seiner Tätigkeit beeinträchtigt. Das ist vor allen Dingen dann der Fall, wenn er eine wichtige Genehmigung nicht erhält oder ihn die Behörde mit einer Maßnahme belastet ( Zahlung von Kommunalabgaben wie Erschließungs- und Entsorgungsbeiträgen, Zahlung einer Geldbuße, Entzieh ung einer Genehmigung, Erlass einer Abriss- oder Stilllegungsverfügung).
Für Existenzgründer und junge Unternehmen häufig noch verheerender ist die Ablehnung von Fördermitteln und Subventionen.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich Verwaltungsrecht sind:

  • Vertretung in Verfahren auf Aufhebung von belastenden Bescheiden
  • Unterstützung bei der Beantragung und der Durchsetzung von Genehmigungen
  • Hilfe bei der Auswahl möglicher Förderungen und bei deren Beantragung und Durchsetzung