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Musikrecht

Das Musikrecht regelt das Verhältnis und die verschiedenen Interessen der am Musikmarkt Beteiligten. Wir beraten Künstler (Komponisten, Liedtexter), Produzenten, Plattenfirmen, Veranstalter, Agenturen, Verlage, Vertriebe und Händler in allen Bereichen und Aspekten der Musikwirtschaft.

Wir bieten unter anderem folgende Leistungen an:

  • Wir gestalten und verhandeln Agentur und Veranstaltungsverträge, Band- und Labelgesellschaftsverträge, Produzenten – und Managementverträge, Videoproduktions- und Merchandisingverträge, Musikverlagsverträge.
  • Wir beraten über Schutzmöglichkeiten von Logos und Künstlernamen.
  • Beratung bei Fragen rund um die GEMA und GVL
  • außergerichtliche Verhandlungen mit der Gema und GVL
  • Schiedsstellen- und Klageverfahren gegen die Gema und GVL
  • Abmahnungen, einstweiliger Rechtsschutz, Prozesse
  • Hinterlegung von Songs
  • Anmeldung und Betreuung der KSK-Mitgliedschaft