Computer-, Video-,Handygames
Die Branche der Computer-, Video- und Mobilephonegames ist ein massiv wachsender Bereich der Medienwirtschaft.
Nachdem Kinofilme wie "Star Wars" oder "Indiana Jones" als Computerspiele vermarktet wurden, werden nun erfolgreiche Computerspiele wie "Tomb Raider" verfilmt. Die Filmindustrie arbeitet mit der Spieleindustrie zusammen, so dass beispielsweise Kinofilme als Computerspiele weitergeführt werden.
Es besteht kein Sonderrecht für den Bereich des Spielerechts. Vielmehr finden Regelungen aus den verschiedensten Bereichen des Rechts Anwendung.
Die Bandbreite reicht vom Persönlichkeits- und Markenrecht, die bei sehr realistischen Simulationen von real existierenden Personen und Gegenständen betroffen sein können, über das Urheberrecht bis zum Arbeits- und Vertragsrecht.
Immer sind jedoch Spezialkenntnisse der betroffenen Rechtsgebiete und der Branche notwendig. Als Experten unterstützen wir Sie bei Fragen während der Entwicklung und Finanzierung, des Vertriebs und der Auswertung.
Wir bieten unter anderem folgende Leistungen an:
- Prüfung, ob persönlichkeits- oder markenrechtliche Kollisionen vorliegen
- Lizenzverträge
- Bonding
- Co-Produktionen
- Arbeitsverträge
- Developmentverträge (online-, offline-, mobile games)
- Distributionsverträge (online-, offline-, mobile games)
- In-game-advertising